Sachstand zur Entwicklung des Wohnquartiers „Püsserkrug“ im Ortsteil Gartenstadt

Sehr geehrter Herr stellv. Oberbürgermeister Nottebaum,

nach unserem Kenntnisstand sollte das Wohnquartier „Püsserkrug“ im Stadtteil Gartenstadt durch die WGS entwickelt werden. Das Areal befindet sich jedoch seit mehreren Jahren weitgehend im Stillstand. Die Gebäude stehen ungenutzt und die bauliche Substanz scheint zunehmend zu verfallen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Entwicklung des Wohnquartiers „Püsserkrug“ und welche konkreten Entwicklungsziele verfolgen die Landeshauptstadt Schwerin und die WGS?
  2. Welche Planungs-, Vorbereitungs- und Genehmigungsschritte wurden bislang umgesetzt und welche Maßnahmen stehen noch aus?
  3. Welche Gründe haben zu den bisherigen Verzögerungen bzw. dem langjährigen Stillstand des Projektes geführt?
  4. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen baulichen Zustand des Quartiers und welche Maßnahmen wurden bzw. werden zum Erhalt der vorhandenen Bausubstanz durchgeführt?
  1. Welche Gesamtkosten werden derzeit für die Entwicklung des Quartiers veranschlagt und welche Eigenmittel der WGS bzw. der Landeshauptstadt Schwerin sind hierfür vorgesehen?
  2. Welche Fördermittel wurden beantragt oder bewilligt, aus welchen Programmen stammen diese und in welcher Höhe stehen sie zur Verfügung? Sind weitere Fördermittelanträge geplant?
  3. Welche Wohnnutzung ist nach aktuellem Stand vorgesehen (insbesondere Anzahl der Wohnungen sowie Anteil geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraums)?
  4. Welcher Zeitplan liegt dem Projekt aktuell zugrunde und wann ist nach heutigem Kenntnisstand mit Baubeginn sowie Fertigstellung des Quartiers realistisch zu rechnen?
  5. Sofern die WGS die Entwicklung des Wohnquartiers „Püsserkrug“ aus wirtschaftlichen, planerischen oder sonstigen Gründen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums umsetzen kann: Welche Alternativen werden von der Verwaltung und der WGS geprüft, insbesondere hinsichtlich einer Veräußerung des Areals bzw. der Bestandsgebäude an einen anderen Investor oder Projektentwickler, um eine zeitnahe Entwicklung des Standortes sicherzustellen und einen weiteren Verfall der vorhandenen Bausubstanz zu verhindern?

Wir danken für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Strauß

Fraktionsvorsitzender