Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. die seit April 2024 praktizierte zonenübergreifende Gültigkeit der Bewohnerparkausweise in der Landeshauptstadt Schwerin dauerhaft beizubehalten,

2. die hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen zu treffen und 3. sicherzustellen, dass Bewohnerparkausweise künftig unabhängig von der jeweils ausgewiesenen Bewohnerparkzone zum Parken in allen Bewohnerparkbereichen der Landeshauptstadt Schwerin berechtigen.