Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung beschließt die zukünftige Erteilung der bauplanungsrechtlichen Zustimmungen gemäß § 36a BauGB für Wohnungsbauvorhaben nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (§ 246e BauGB) nach den unter Anlage 1 aufgeführten Leitlinien und Kriterien.

2. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB wird auf den Hauptausschuss übertragen. 3. Unberührt hiervon bleibt die Kenntnisnahme von Befreiungen nach dem Baugesetzbuch, entsprechend der Festlegung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6 a) der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin vom 02.09.2024.“