Sehr geehrter Herr stellv. Oberbürgermeister Nottebaum,
ein uns vorliegender Pressebericht zur Umweltbelastung durch achtlos entsorgte Zigarettenkippen verweist auf die erheblichen ökologischen und finanziellen Folgen dieses Müllproblems. Gleichzeitig wird dargestellt, dass mit Inkrafttreten der Einwegkunststofffondsverordnung seit 2024 Hersteller bestimmter Einwegprodukte – darunter Zigarettenfilter – in einen Fonds einzahlen, aus dem Kommunen Mittel zur Deckung von Reinigungskosten sowie für Präventions- und Vermeidungsmaßnahmen abrufen können.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist der Verwaltung der Einwegkunststofffonds des Bundes bekannt, aus dem Kommunen Mittel zur Entsorgung von Zigarettenkippen und anderen Einwegkunststoffabfällen beantragen können? Gibt es ggf. weitere Möglichen der Förderung in diesem Zusammenhang?
2. Hat die Landeshauptstadt Schwerin bereits Mittel aus diesem Fonds beantragt oder abgerufen? Falls ja: in welcher Höhe und für welche konkreten Maßnahmen bzw. Kostenpositionen?
3. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die jährlichen Kosten für die Beseitigung von Zigarettenkippen im öffentlichen Raum in Schwerin vor?
Wir danken für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Strauß
Fraktionsvorsitzender