| Beschlussvorschlag Die Stadtvertretung ersetzt den Beschlussvorschlag vom 03.03.2026 durch folgende Fassung: Die Stadtvertretung beschließt mit den Mitteln des LuKIFG folgende Maßnahmen umzusetzen: „Sockelbetrag“ (50.000 Euro) Sanierung der sanitären Einrichtungen im Gebäude „Alten Post“ am Berliner Platz voraussichtlicher Mitteleinsatz: 50.0000 Euro Investitionsbudget „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“ (ca. 32,4 Mio. Euro) 2.1 Schulhofsanierungen Grundschule Mueßer Berg (2027) sowie Grundschule Nils Holgerson (2028/2029) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 1.600.00 Euro, 2.2 Ergänzende Förderung für die Baumaßnahme „Neubau esE-Klassen am Standort Lankow“ (2026-2028) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 11.000.000 Euro, 2.3 Sanierung der Schulsportanlage Sportplatz Weststadt inklusive Funktionsgebäude (2027/2028) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 6.000.000 Euro und 2.4 Sanierung Gymnasium Fridericianum (Planung ab 2027; Bau ab 2030) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 13.800.000 Euro 3. Investitionsbudget „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ (7.835.461,80 Euro) 3.1 Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an die Nahverkehr Schwerin GmbH zur Ersatzbeschaffung von 5 Bussen im Jahr 2028 voraussichtlicher Mitteleinsatz: 3.013.639,15 Euro 3.2 Gewährung eines Investitionszuschusses an die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für die kommunale Wärmeplanung (2027/2028) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 4.821.822.65 Euro 4. Investitionsbudget „Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur“ (6.242.032,05 Euro) 4.1 Errichtung des Eingangsgebäudes im Freilichtmuseum Muess (2028/2029) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 3.000.000,00 Euro und 4.2 Gewährung eines Investitionszuschusses an die Zoologischer Garten Schwerin GGmbH zur Umsetzung des Projektes „ZooCampus“ (2027/2028 ) voraussichtlicher Mitteleinsatz: 3.242.032,05 Euro Begründung Die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP begrüßt ausdrücklich die mit dem LuKIFG verbundenen Investitionsmöglichkeiten für die Landeshauptstadt Schwerin. Ziel des vorliegenden Ersetzungsantrages ist es, die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichteter, nachhaltiger und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen einzusetzen. Die Beschlusspunkte 1 und 2 bleiben unverändert, da sie aus Sicht der antragstellenden Fraktion sinnvoll und ausgewogen ausgestaltet sind. Anpassungsbedarf besteht jedoch in den Beschlusspunkten 3 und 4. Zu Beschlusspunkt 3 (Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie): Die ursprüngliche Planung sieht die vollständige Verwendung der Mittel für die Ersatzbeschaffung von 13 Bussen vor. Aus Sicht der Fraktion ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine Reduzierung auf die Ersatzbeschaffung von 5 Bussen erscheint ausreichend, um den notwendigen Betrieb des ÖPNV weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig finanzielle Spielräume für andere zentrale Zukunftsaufgaben zu schaffen. Die freiwerdenden Mittel sollen daher gezielt für die kommunale Wärmeplanung eingesetzt werden. Dieser Bereich ist von zentraler Bedeutung für die langfristige Energieversorgungssicherheit, die Erreichung klimapolitischer Ziele sowie die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Herausforderungen ist eine frühzeitige und strategische Investition in die Wärmeplanung unerlässlich. Zudem wurde dieser Bereich im ursprünglichen Vorschlag nicht berücksichtigt, obwohl hier ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Zur weiteren Begründung wird auf das Schreiben der Stadtwerke Schwerin GmbH vom 01.04.2026 verwiesen, in dem die Notwendigkeit entsprechender Investitionen ausdrücklich dargelegt wird. Zu Beschlusspunkt 4 (Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur): Das Freilichtmuseum Schwerin-Mueß hat erst kürzlich, Anfang April 2026, eine erhebliche Förderung in Höhe von 3,56 Millionen Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Diese Mittel dienen insbesondere der Modernisierung, der Gestaltung der Außenanlagen sowie der Errichtung eines neuen Seminargebäudes. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vollständige Finanzierung des Eingangsgebäudes aus LuKIFG-Mitteln nicht erforderlich. Eine Reduzierung des Investitionszuschusses ist daher sachgerecht und trägt zu einer ausgewogeneren Mittelverwendung bei. Gleichzeitig wurde der Zoologische Garten Schwerin in der ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung nicht berücksichtigt. Angesichts der anstehenden strukturellen und infrastrukturellen Weiterentwicklung im Rahmen des Gesamtprojekts „ZooCampus“ besteht hier jedoch ein erheblicher Investitionsbedarf. Das Projekt umfasst unter anderem den Neubau von Verwaltungseinrichtungen, Werkstätten, Sozialräumen sowie einer Veterinärstation und weiterer betriebsnotwendiger Infrastruktur. Die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von rund 3,24 Millionen Euro ist daher aus Sicht der Fraktion notwendig, um die Zukunftsfähigkeit des Zoos als wichtige Bildungs-, Freizeit- und Tourismuseinrichtung zu sichern. Gleichzeitig stärkt dies den Standort Schwerin nachhaltig und trägt zur Attraktivitätssteigerung der Stadt bei. Zur weiteren Begründung wird auf das Schreiben der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH vom 26.03.2026 verwiesen. gez. Manfred Strauß (UB) Fraktionsvorsitzender Fraktion Unabhängige Bürger / FDP |