Sehr geehrter Herr Nottebaum,

mit dem ehemaligen Pächter des Wirtschaftsgebäudes auf der Insel Kaninchenwerder wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt, die den Mietvertrag zum 31. Dezember 2025 aufhebt und eine Entschädigungszahlung von 45.000 Euro vorsieht. Die Stadt beabsichtigt, einen neuen Betreiber zu finden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat die Landeshauptstadt vor dem Schließen des Vergleichs mit den Gesellschaften der Stadt Kontakt aufgenommen, um mögliche Folgeschäden, Forderungen oder Verrechnungsposten abzuwägen? Falls ja, mit welchen Gesellschaften erfolgten die Gespräche und welche Ergebnisse wurden erzielt?

2. Bestehen bei dem bisherigen Pächter Außenstände gegenüber der Stadt oder deren Gesellschaften? Wenn ja, gegenüber wem und in welcher Höhe?

Welches Ergebnis bzw. welche Vereinbarungen wurden hierzu im Zusammenhang mit dem Vergleich getroffen?

3. Auf welchem Konto wird der Vergleichsbetrag von 45.000 Euro gezahlt? Wären auf diesem ggf. Pfändungsmaßnahmen möglich?

4. Welche Kriterien/Prioritäten gelten künftig bei der Auswahl des neuen Pächters?

(Erfahrung, Konzept, Finanzen, Hafen/Events)?

Wir danken für die Beantwortung der Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Strauß

Fraktionsvorsitzender