Der Oberbürgermeister wird beauftragt Möglichkeiten zu prüfen, dass Hebammenpraxen und freiberufliche Hebammen kostenfrei in die Regelung der Ausnahmegenehmigung für das Parken in der Landeshauptstadt aufgenommen werden. 

Mit diesem Antrag möchten wir die Stadtvertretung Schwerin dazu anregen, die Möglichkeit zu prüfen, Hebammenpraxen und freiberufliche Hebammen in die Regelung der kostenfreien Ausnahmegenehmigung für das Parken aufzunehmen. Diese Maßnahme würde nicht nur die Arbeitsbedingungen der Hebammen verbessern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien in unserer Stadt leisten.

Ein Beispiel, das als Vorbild dienen kann, ist die Stadt Hannover. Dort wurde bereits eine Regelung eingeführt, die es Hebammen ermöglicht, kostenfrei in bestimmten Bereichen zu parken. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den besonderen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden, mit denen Hebammen konfrontiert sind. Oftmals müssen sie schnell zu ihren Klienten fahren, sei es für Hausbesuche oder zur Unterstützung in der Praxis. Die Möglichkeit, kostenfrei parken zu können, würde es ihnen erleichtern, ihre wichtigen Dienstleistungen effizient und zeitnah anzubieten.

Die Arbeit von Hebammen ist von zentraler Bedeutung für die Gesundheitsversorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur frühzeitigen Betreuung und Unterstützung von Familien in einer sensiblen Lebensphase. Indem wir Hebammen die Möglichkeit geben, kostenfrei zu parken, zeigen wir nicht nur Wertschätzung für ihre Arbeit, sondern tragen auch dazu bei, die Mobilität und Erreichbarkeit ihrer Dienstleistungen zu verbessern.

Darüber hinaus könnte eine solche Regelung auch dazu führen, dass mehr Frauen und Familien die Angebote der Hebammen in Anspruch nehmen, was letztlich zu einer besseren Gesundheitsversorgung in unserer Stadt führt. Die Unterstützung der Hebammenpraxis ist somit nicht nur eine Frage der praktischen Erleichterung, sondern auch eine Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger.

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zu prüfen, um Hebammenpraxen und freiberufliche Hebammen in die Regelung der kostenfreien Ausnahmegenehmigung für das Parken aufzunehmen.