Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Ausweitung von Befugnissen für den Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit möglich ist, beispielsweise das Kontrollieren von Fahrradfahrern in verkehrsberuhigten Bereichen wie Fußgängerzonen, Ahndung von Verstößen für das Fahrradfahren mit dem Mobiltelefon, Fahren zu zweit auf E-Scootern oder das Befahren von Gehwegen.
Die Sicherheit und Lebensqualität in der Landeshauptstadt Schwerin sind von zentraler Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger. In den letzten Jahren hat die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern erheblich zugenommen, was sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Verkehrsraum hat. Um den Herausforderungen, die mit dieser Entwicklung einhergehen, angemessen zu begegnen, ist eine Verstärkung der Kompetenzen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) unerlässlich.
Sicherheitsaspekt: Die Kontrolle von Fahrradfahrern in verkehrsberuhigten Bereichen, wie Fußgängerzonen, ist entscheidend, um die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch rücksichtsloses Fahren von Radfahrern und E-Scooter-Nutzern in diesen Bereichen gefährdet. Eine Ausweitung der Befugnisse des KOD würde es ermöglichen, Ordnung und Sicherheit in diesen sensiblen Zonen effektiver zu gewährleisten.
Prävention von Verkehrsverstößen: Die Ahndung von Verstößen, wie dem Fahren mit dem Mobiltelefon oder dem Übertreten von Geschwindigkeitsgrenzen auf E-Scootern, ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Verkehrsmitteln. Diese Verstöße tragen nicht nur zur Gefährdung der Verkehrssicherheit bei, sondern auch zur Schaffung eines respektvollen Miteinanders im öffentlichen Raum. Durch die Erweiterung der Befugnisse des KOD können diese Verstöße gezielt verfolgt und sanktioniert werden.
Verbesserung der Verkehrsordnung: Die Möglichkeit, das Befahren von Gehwegen durch Radfahrer und E-Scooter zu kontrollieren, ist ein weiterer Schritt, um die Verkehrsordnung zu verbessern. Gehwege sind für Fußgänger gedacht und die Sicherheit dieser Verkehrsteilnehmer muss oberste Priorität haben. Eine klare Regelung und Durchsetzung der Verkehrsordnung trägt dazu bei, Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern zu minimieren.
Stärkung des KOD: Die Ausweitung der Befugnisse des KOD würde nicht nur dessen Handlungsfähigkeit erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die kommunalen Ordnungskräfte stärken. Ein sichtbarer und aktiver KOD kann präventiv wirken und das Bewusstsein für Verkehrsregeln schärfen.
Rechtliche Möglichkeiten: Der Antrag sieht vor, die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung der Befugnisse zu prüfen. Dies stellt sicher, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den bestehenden Gesetzen stehen und die Rechte der Bürger gewahrt bleiben. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich, um einen rechtssicheren Rahmen für die erweiterten Befugnisse zu schaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausweitung der Befugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schwerin ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität in unserer Stadt ist. Der Antrag der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP sollte daher von der Stadtvertretung unterstützt werden, um die Grundlage für eine sichere und geordnete Mobilität zu schaffen.