Die Stadtvertretung möge anstatt des Beschlussvorschlages:

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zeitnah alle Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 2025 wieder jährlich ein Altstadtfest stattfinden kann.“

folgende ersetzte Fassung beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, noch im Jahr 2025 alle Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 2026 wieder jährlich ein Altstadtfest stattfinden kann. Das hierfür zu erstellende Konzept ist der Stadtvertretung rechtzeitig, spätestens jedoch zur Dezembersitzung 2025, zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Stadtvertretung hat am 30.01.2023 mit dem Beschluss „Altstadtfest Schwerin ab dem Jahr 2023 neu ausschreiben“ (DS 00498/2022) Folgendes mehrheitlich beschlossen:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtmarketinggesellschaft mbH und mit dem Veranstalter des Altstadtfestes 2022 dieses weiterzuentwickeln sowie bis Mai 2023 eine finale Vereinbarung mit dem Veranstalter für die Durchführung des Altstadtfestes 2023 zu schließen. Dabei sind Vorschläge für thematische Inhalte (z.B. Welterbe-Fest, Obotriten-Fest o.ä.) zu prüfen. Das Konzept ist der Stadtvertretung im Juli 2023 zur Kenntnisnahme zu geben. Eine Auswertung des Altstadtfestes 2023 ist der Stadtvertretung im November 2023 vorzulegen. Gleichzeitig ist der Stadtvertretung ein Vorschlag für eine vertragliche Regelung für die Jahre 2024 – 2029 zu unterbreiten.“ Dieser Beschluss aus 2023 wurde bislang nicht umgesetzt. Der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.03.2025 ist zu entnehmen, dass an der Neustrukturierung des Altstadtfestes bereits gearbeitet wird und bis Ende des Jahres 2025 diese feststehen soll. Da nach Ausführungen der Verwaltung für 2025 kein tragfähiges Konzept mehr geplant werden kann, muss eine Umsetzung aufgrund des o.g. Beschlusses auf jeden Fall für 2026 gewährleistet werden.