Der Oberbürgermeister legt der Stadtvertretung bis zur kommenden Sitzung der Stadtver-tretung einen Bericht zur Arbeitsweise der Verwaltung im Zusammenhang mit den Bewilligungsbescheiden vor.
Dabei ist u.a. jeweils auf folgende Fragen einzugehen:
1. Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter (SGB XII)
a) Wieviele Menschen waren 2024 im Leistungsbezug?
b) In welcher Höhe wurden insgesamt zu Unrecht ausgezahlte Sozialhilfeleistungen zurückgefordert?
c) In welcher Höhe konnten Rückforderungen nicht realisiert werden?
2. Eingliederungshilfe (SGB IX)
a) Wieviele Menschen waren 2024 im Leistungsbezug?
b) In welcher Höhe wurden insgesamt zu Unrecht gewährte Sozialhilfeleistungen zurückgefordert?
c) In welcher Höhe konnten Rückforderungen nicht realisiert werden?
3. Hilfe zur Pflege (SGB XII)
a) Wieviele Menschen waren 2024 im Leistungsbezug?
b) In welcher Höhe wurden insgesamt zu Unrecht ausgezahlte Sozialhilfeleistungen zurückgefordert?
c) In welcher Höhe konnten Rückforderungen nicht realisiert werden?
4. Hilfen zur Gesundheit (SGB XII)
a) Wieviele Menschen waren 2024 im Leistungsbezug?
b) In welcher Höhe wurden insgesamt zu Unrecht ausgezahlte Sozialhilfeleistungen zurückgefordert? c) In welcher Höhe konnten Rückforderungen nicht realisiert werden?
Im Sozialdezernat, insbesondere im Bereich der Grundsicherung nach SGB XII, ist festzustellen, dass die Laufzeiten der Grundsicherungsbescheide in den letzten Jahren signifikant verkürzt wurden. Während diese früher in der Regel zwei Jahre galten, beträgt die aktuelle Laufzeit nur noch sechs Monate. Diese Entwicklung führt dazu, dass sowohl die Antragsteller als auch die Behörde in kürzeren Abständen mit Anträgen und deren Bearbeitung konfrontiert sind.
Das erhöhte Arbeitsvolumen hat Auswirkungen auf den Stellenplan der Behörde und trägt zu längeren Bearbeitungszeiten bei, insbesondere im Bereich der Hilfe zur Pflege, der bereits als problematisch bekannt ist.
Um die Gründe für die verkürzten Laufzeiten der Bescheide zu verstehen, ist es notwendig, eine detaillierte Auskunft aus dem Dezernat einzuholen. Insbesondere sollen die Zahlen der nicht generierten Rückforderungen in Relation zu den Personalkosten gesetzt werden. Diese Analyse könnte Aufschluss darüber geben, ob die Personalkosten möglicherweise den Betrag der insgesamt zurückgeforderten Sozialhilfe übersteigen.
Eine Überprüfung dieser Aspekte könnte aufzeigen, ob durch eine Verlängerung der Laufzeiten der Bewilligungsbescheide ein Einsparungspotenzial besteht. Ziel ist es, die Effizienz der Bearbeitung zu steigern und die Belastung sowohl für die Antragsteller als auch für die Mitarbeiter der Behörde zu reduzieren.