Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- sich an die Bundesautobahnverwaltung zu wenden mit dem Ziel, eine Ergänzung der vorhandenen Beschilderung an den umliegenden Autobahnen mit dem Hinweis „Weltkulturerbe Residenzensemble Schwerin“ zu erwirken.
- beim Wirtschaftsministerium des Landes einen Antrag mit dem Ziel zu stellen, dass die Landeshauptstadt Schwerin in die Ortsliste der Öffnungszeitenverordnung MV mit aufgenommen wird, um an bis zu 16 Wochenenden im Jahr eine Sonntagsöffnung in der Landeshauptstadt zu ermöglichen.
Die Landeshauptstadt Schwerin trägt seit dem vergangenen Jahr den Titel „Weltkulturerbe Residenzensemble Schwerin“. Dieses kulturelle Erbe zieht zahlreiche Besucher an und trägt maßgeblich zur Identität und Attraktivität der Stadt bei. Um die Sichtbarkeit und Bekanntheit dieses einzigartigen Erbes zu erhöhen, ist es wichtig, die Beschilderung an den umliegenden Autobahnen zu ergänzen. Ein Hinweis auf das „Weltkulturerbe Residenzensemble Schwerin“ würde nicht nur die Anreise für Touristen erleichtern, sondern auch das Interesse an einem Besuch der Stadt steigern. Eine gezielte Ansprache der Bundesautobahnverwaltung ist daher notwendig, um diese Ergänzung der Beschilderung zu erwirken.
Darüber hinaus ist die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung für die Geschäfte in Schwerin ein wichtiger Schritt zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zur Verbesserung des Angebots für Bürger und Besucher.
Zum Hintergrund: Am 28. Februar 2025 ist die Öffnungszeitenverordnung MV (vormals Bäderverkaufsverordnung) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr eine zum Ladenöffnungsgesetz erweiterte Sonntagsöffnung für das Land. Die erweiterte Sonntagsöffnung gilt nur in bestimmten Orten. Das sind Tourismusregionen, die nach dem Kurortegesetz oder als Welterbestadt anerkannt sind (anerkannte Orte) und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen. Obwohl Schwerin als Welterbestadt anerkannt ist, fällt die Landeshauptstadt nicht unter dieser Regelung. Darin sehen wir als Antragsteller eine Benachteiligung für Schwerin, der Abhilfe geschaffen werden sollte.
Die Aufnahme Schwerins in die Ortsliste der Öffnungszeitenverordnung MV würde es ermöglichen, an bis zu 16 Wochenenden im Jahr eine Sonntagsöffnung zu realisieren. Dies würde nicht nur den Einzelhandel unterstützen, sondern auch die Attraktivität der Stadt als Einkaufs- und Freizeitdestination erhöhen. Ein entsprechender Antrag beim Wirtschaftsministerium des Landes ist daher erforderlich, um diese Möglichkeit zu schaffen.
Insgesamt zielen beide Maßnahmen darauf ab, die Stadt Schwerin als attraktiven Standort für Tourismus und Wirtschaft zu fördern und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.