| Beschlussvorschlag |
| Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jährlich einen Bericht über den Fortschritt zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorzulegen. Der Bericht soll enthalten: eine Bewertung, ob die gesetzten Meilensteine innerhalb der vorgesehenen Haushaltsrahmen realisiert werden können,die aktuellen Investitionen, Fördermittel und Kostenschätzungen,priorisierte Maßnahmen, konkrete Zeitpläne und Ressourcennachweise,eine Einschätzung von Risiken, notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen sowie ggf. Anpassungsvorschläge zur Zielerreichung. Der Bericht ist der Stadtvertretung in der jeweils letzten Sitzung des Jahres vorzulegen und durch den Oberbürgermeister oder dem Klimaschutzmanager der Landeshauptstadt entsprechend zu erläutern. |
Begründung
Eine jährliche Berichterstattung ermöglicht der Stadtvertretung zeitnahes Gegensteuern, falls Fortschritte hinter den Planungen zurückbleiben, und erhöht Transparenz sowie Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Verwaltungen. Die Ausweitung des Zeitrahmens bis 2045 bietet nunmehr eine bessere Planbarkeit für Investitionen (z. B. Wärmeplanung, Heizung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien) und ermöglicht eine schrittweise, wirtschaftlich vertretbare Transformation. Die vorgeschlagene regelmäßige Berichterstattung stärkt die politische Steuerung, unterstützt die Einbindung relevanter Akteure (Verwaltung, städtische Betriebe, Bürgerinnen und Bürger) und trägt zur Akzeptanz geplanter Maßnahmen bei.
gez. Manfred Strauß (UB)
Fraktionsvorsitzender Fraktion Unabhängige Bürger / FDP