Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem zuständigen Ministerium zu führen, unter Einbeziehung des Schulamtes, der Schulleitungen, des Stadtelternrates, des Landeselternrates, der Kontaktbeamten, Schulsozialarbeiter, Streetworker und gegebenenfalls weiterer Interessengruppen, um ein gemeinsames Konzept zur Verhinderung von Gewalt an den staatlichen Schulen der Landeshauptstadt zu erarbeiten. Ziel ist ein Runder Tisch, an dem Strategien entwickelt werden, wie Gewaltprävention gestärkt werden kann und wie im Falle von Gewalttaten der Umgang mit Betroffenen und Tätern, insbesondere im Hinblick auf Opferschutz, geregelt wird.
  1. Das Startchancen-Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll aktiv in die Überlegungen und Maßnahmen zur Gewaltprävention an den Schulen eingebunden werden, um gezielt Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu nutzen.
  2. Die Stadtvertretung ist über die Mitteilungen des Oberbürgermeisters zu jeder Sitzung der Stadtvertretung über den aktuellen Umsetzungsstand des Antrages zu informieren. 

Unsere Fraktion hat in den letzten Wochen intensive Gespräche mit betroffenen Eltern geführt, deren Kinder Opfer von Gewalt an Schulen in Schwerin wurden. Besonders die kürzlichen Vorfälle an der Berthold-Brecht-Schule, die in den Medien ausführlich berichtet wurden, haben gezeigt, wie dringend Handlungsbedarf besteht. Diese Vorfälle haben das Sicherheitsgefühl an den Schulen erheblich beeinträchtigt und verdeutlichen, dass präventive Maßnahmen sowie ein klarer, professionell abgestimmter Umgang im Ernstfall notwendig sind.

Es ist essenziell, dass wir gemeinsam Strategien entwickeln, um Gewalt an den Schulen nachhaltig zu verhindern. Dabei geht es nicht nur um die Reaktion im Nachhinein, sondern vor allem um präventive Ansätze, die das Bewusstsein für das Thema schärfen und eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung fördern. Die Sensibilisierung aller Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Schulpersonal – ist hierbei von zentraler Bedeutung.

Darüber hinaus müssen klare Verfahren etabliert werden, wie im Falle von Gewalttaten gehandelt wird, um Betroffene bestmöglich zu schützen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Besonders der Opferschutz sollte dabei im Mittelpunkt stehen, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Sicherheit zu bieten. Es darf nicht so sein, dass Opfer die Schule wechseln, um sich sicher zu fühlen.

Zudem ist es wichtig, die bestehenden Fördermöglichkeiten, wie das Startchancen-Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aktiv in die Maßnahmen zur Gewaltprävention einzubinden. Dieses Programm bietet gezielt Unterstützung und Ressourcen, um präventive Projekte an Schulen zu fördern und so das Sicherheitsgefühl sowie die soziale Integration zu stärken.

Weiterhin ist im Schulgesetz MV (§ 61) die Aufsichtspflicht der Schule geregelt. Diese Verpflichtung, für die Sicherheit und Ordnung an der Schule zu sorgen, unterstreicht die Verantwortung der Schulträger und des Schulpersonals, präventiv tätig zu werden und im Ernstfall konsequent zu handeln.

Durch die Einrichtung eines Runden Tisches, an dem Vertreter des Schulamtes, des Stadt-Elternrates, des Landeselternrates, Kontaktbeamte, Schulsozialarbeiter, Streetworker und ggf. weitere Stakeholder beteiligt sind, kann ein gemeinsames, tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Dieses soll konkrete Maßnahmen enthalten, um Gewalt vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall angemessen zu reagieren. Nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Akteure kann das Sicherheitsgefühl an den staatlichen Schulen wieder gestärkt und die Gewaltprävention wirksam gestaltet werden.