Sehr geehrter Herr Nottebaum,
der Schutz von Tieren sowie eine verlässliche Versorgung verletzter oder hilfsbedürftiger Tiere sind wichtige Bestandteile einer verantwortungsvollen kommunalen Daseinsvorsorge. Insbesondere an Wochenenden und außerhalb der regulären Dienstzeiten besteht bei Bürgerinnen und Bürgern häufig Unsicherheit darüber, an wen sie sich im Notfall wenden können. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Stellen oder Einrichtungen sind in der Landeshauptstadt Schwerin aktuell für die Versorgung verletzter oder hilfsbedürftiger Tiere an Wochenenden und Feiertagen zuständig?
2. Wie ist die Erreichbarkeit dieser Anlaufstellen außerhalb der regulären Dienstzeiten organisiert (z. B. Notrufnummern, Bereitschaftsdienste)?
3. Bestehen vertragliche Regelungen oder Kooperationen der Stadt mit Tierheimen, Tierärzten oder Tierschutzvereinen zur Versorgung verletzter Tiere, insbesondere am Wochenende?
4. Wie werden Bürgerinnen und Bürger derzeit über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten im Falle verletzter Tiere informiert?
5. Sieht die Stadtverwaltung Verbesserungsbedarf bei der Organisation oder Kommunikation der tiermedizinischen Notfallversorgung, insbesondere an Wochenenden? Wenn ja, welche Maßnahmen plant oder prüft die Stadt, um die Versorgung verletzter Tiere sowie die Information der Öffentlichkeit künftig zu verbessern?
Wir danken für die Beantwortung der Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Strauß
Fraktionsvorsitzender