| Beschlussvorschlag |
| Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine rechts- und praktikabilitätsorientierte Prüfung vorzunehmen, ob am Schweriner Marienplatz zeitlich und räumlich begrenzt ein Alkoholverbot eingeführt werden kann. In Betracht kommt auch eine Testphase, um die Wirksamkeit eines Alkoholverbotes näher zu untersuchen. Zu prüfen sind hierfür Rechtsgrundlagen auf kommunaler und Landesebene, Nachweise zur Notwendigkeit, Verfassungs- und Verhältnismäßigkeitsfragen, Umfang und Befristung, Durchsetzung, Kosten-Nutzen, Akzeptanz sowie mögliche Rechtsfolgen und Alternativen. Die Ergebnisse der Prüfung – einschließlich konkreter Handlungsempfehlungen – sind der Stadtvertretung bis zur Dezembersitzung 2025 vorzulegen. |
Begründung
Am Marienplatz kommt es regelmäßig zu größeren Ansammlungen alkoholischer Konsumenten, verbunden mit Unruhe und Sicherheitsbedrohungen für Anwohner und Passanten. Aktuelle Maßnahmen wie Platzverweise, Ansprache durch Ordnungsdienst oder Polizei zeigen offensichtlich Grenzen der Wirksamkeit.
Im Jahr 2009 wurde eine städtische Allgemeinverfügung zum Verbot von Alkohol auf dem Marienplatz durch die Rechtsaufsicht/das Innenministerium inhaltlich infrage gestellt. Seitdem hat sich das Umfeld jedoch verändert; Berichte über Straftaten unter Alkoholeinfluss deuten auf einen möglichen Handlungsbedarf hin.
Es existieren Beispiele anderer Kommunen mit lokalen zeitlich/begrenzt eingeführten Alkoholverboten (z. B. Offenbach, Bremer Hauptbahnhof) sowie Hinweise auf landesrechtliche Optionen (LStVG Art. 30 in Bayern) – allerdings ist eine verfassungsrechtliche Abwägung und rechtssichere Umsetzung notwendig.
Ziel ist eine fundierte, rechtskonforme Entscheidungslage zu schaffen, um wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Störungen und Sicherheitsrisiken am Marienplatz zu ermöglichen, sofern die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass eine solche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
gez. Manfred Strauß (UB)
Fraktionsvorsitzender Fraktion Unabhängige Bürger / FDP